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   VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98   

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VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98 (https://dejure.org/2001,7615)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2001 - 27 A 260.98 (https://dejure.org/2001,7615)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 27 A 260.98 (https://dejure.org/2001,7615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausspähen der Scientology-Sekte mit nachrichtendienstlichen Mitteln; Grundsätzlicher Einsatz von Vertrauensleuten des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Anwerben von Mitgliedern der Scientlogy-Sekte gegen Entgelt; Unterwanderung des Staates durch Scientology-Sekte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3724 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1018
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Zeugen-Jehova-Entscheidung ausdrücklich festgestellt, daß es dem Staat trotz seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur religiösweltanschaulichen Neutralität nicht verwehrt ist, das tatsächliche Verhalten einer Religionsgemeinschaft oder seiner Mitglieder nach weltlichen Kriterien zu beurteilen, auch wenn dieses Verhalten letztlich religiös motiviert ist (BVerfG, 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000, Absatz 89, www.bverfg.de) .

    Die Religionsfreiheit garantiert einer Religionsgemeinschaft bzw. deren Mitgliedern nur im Einzelfall den Vorrang unbedingter religiöser Glaubenssätze gegenüber entgegenstehenden Geboten des staatlichen Rechtssystems (BVerfG, 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000, Absatz 82, www.bverfg.de) .

    Dies gilt sogar für Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen (BVerfG, 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000, Absatz 90, www.bverfg.de).

  • VG Berlin, 31.08.1998 - 26 A 623.97
    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Die Unterlassungsklage als Sonderform der allgemeinen Leistungsklage ist die richtige Klageart, da es bei sämtlichen Mitteln der Beobachtung durch den Verfassungsschutz um schlicht hoheitliche Tätigkeiten geht (vgl. Urteil des VG Berlin vom 31. August 1998 - 26 A 623.97 - S. 5 f).

    Diese Quellen müssen nicht unbedingt von dem Kläger stammen; da sich dieser selbst als Teil der überregionalen Organisation der Scientology-Kirche versteht - nach § 8 der Satzung des Klägers ist er "Bestandteil einer international verbreiteten und hierarchisch aufgebauten Kirchengemeinschaft", die "international von der Mutterkirche geleitet und vertreten wird", wobei als Mutterkirche "die hierarchische Gliederung ... die unter der Scientology International (USA) ... derzeit aufgebaut und tätig ist" zu verstehen ist - kommen als primäre Quellen auch die öffentlichen Äußerungen und Aktivitäten der Mitglieder sowie das Schrifttum der gesamten Organisation "Scientology", das der Öffentlichkeitsarbeit oder auch nur der internen Verwendung etwa zu Schulungszwecken dient (VG Berlin 26 A 623.97, Urteil v. 31.08.1998, S. 10), in Frage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1996 - 5 B 993/95

    Einstweilige Anordnung; Kritische Äußerungen des Bundesministers für Arbeit und

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Der Beklagte kann deshalb die Beobachtung des Klägers durch den Verfassungsschutz nicht allein damit begründen, daß dieser über eine hierarchische Struktur ("Kommandostruktur") verfüge, von außen undurchsichtig aufgebaut sei oder seine Mitglieder in eine psychische Abhängigkeit bringe, um sie finanziell zu benachteiligen (vgl. OVG Münster, NVwZ 1997, S. 302, 303), bzw. kritische Mitglieder zu "Feinden" erkläre und ausschließe, ohne ihnen zuvor ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu gewähren.

    Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auf die sich der Kläger als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen kann, deckt auch Äußerungen in einem öffentlichen Meinungskampf, der - nicht zuletzt auch von staatlicher Seite - gegenüber dem Kläger (vgl. OVG Münster, NVwZ 1997, S. 302 ff.) - mit erheblicher Schärfe geführt wird (vgl. LG Hamburg, 324 O 21/97, Urt. v. 16.5.1997).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. Oktober 1999 - 1 C 30.97, S. 18 ff des amtlichen Umdrucks) hat die identische Regelung in § 6 Abs. 4 des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes dahingehend ausgelegt, daß die Anhaltspunkte, die den Verdacht der verfassungsfeindlichen Bestrebungen rechtfertigen, zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch aktuell sein müssen.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Es konnte vom Gericht jedoch nicht festgestellt werden, daß nach der für die Entscheidung über ein Unterlassungsbegehren maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwGE 74, 115 [118]) der Einsatz von Vertrauensleuten gegen den Kläger noch weiterhin gerechtfertigt ist.
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Dieser Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Erlangung des Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aufgestellt hat, gilt bei allen Religionsgemeinschaften, d.h. nicht nur für das Statusrecht aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 V WRV, sondern für das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG selbst, das die in das Grundgesetz inkorporierten Religionsartikel der WRV "überlagert" (BVerfGE 33, 23/31).
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Das Tatbestandsmerkmal der "tatsächlichen Anhaltspunkte" für einen "Verdacht" im Sinne des § 7 Abs. 1 VSG BIn (insoweit gleichlautend: § 7 Abs. 1 VSG95) stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der gerichtlich voll überprüfbar ist (BVerwG, NJW 1991, S. 581, 582).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91

    Kommunalwahlordnung; Bannmeile; Wähler; Beeinflussung; Wahllokal;

    Auszug aus VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98
    Andererseits muß es sich jedoch um einen auf bestimmte bereits vorliegende Tatsachen gestützten Anfangsverdacht handeln; ob Tatsachen für einen Anfangsverdacht hinreichen, ist auch unter Berücksichtigung der verfassungsschutzbehördlichen Erfahrung zu bewerten (vgl. Engelmann, BayVBl. 1998, S. 358, 359, 363), bloße Mutmaßungen oder Hypothesen reichen jedoch nicht aus (OVG Münster, NVwZ 1994, S. 589).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05

    Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig

    Ebenso VG Saarlouis, Urteil vom 29. März 2001 - 6 K 149/00 - juris, Rn. 93, 95; VG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 27 A 260/98 - NVwZ 2002, 1018, 1020.

    So auch VG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 27 A 260/98 - a.a.O., S. 1020.

    In diesem Sinn auch VG Saarlouis, Urteil vom 29. März 2001 - 6 K 149/00 - a.a.O., Rn. 70 f.; VG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 27 A 260/98 - a.a.O., S. 1019 f.; OVG Saarland, Urteil vom 27. April 2005 - 2 R 14/03 - S. 52 des Entscheidungsabdrucks; Diringer, a.a.O., S. 257 ff.

    Der Umstand, dass es - wie dargelegt - bezogen auf eine Umsetzung des mit dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit behafteten scientologischen Programms in Deutschland aktuelle tatsächliche Erkenntnisse gibt, bildet einen wesentlichen Unterschied zwischen der hier zu beurteilenden Sachlage und denjenigen Sachverhalten, die Grundlage der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2001 (27 A 260/98, NVwZ 2002, 1018) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. April 2005 (2 R 14/03) waren.

  • VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14

    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Dezember 2001 (VG 27 A 260.98), weil sich dieses nicht zur generellen Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz, sondern lediglich zur Rechtmäßigkeit des diesbezüglichen Einsatzes von sogenannten Vertrauensleuten verhält.
  • VG Köln, 11.11.2004 - 20 K 1882/03

    Beobachtung der "Scientology Kirche Deutschland" (SKD) durch den

    A.A. möglicherweise VG Berlin, NVwZ 2002, S. 1018 (1021).

    A.A. möglicherweise VG Berlin, NVwZ 2002, S. 1018 (1022).

  • OVG Saarland, 27.04.2005 - 2 R 14/03

    Scientology darf nicht mehr ausspioniert werden

    7 -VG 27 A 260.98- 8 so Eckard Bulla.

    Urteil vom 13 122001. NVwZ 2002, 1018 21 2 R 14/03.

    ss NVwZ 2002, 1018 63 BVerwG, Urteil vom 7.12.1999, NJW 2000.824, 827 "BVerwG, Urteil vom 7.12.1999, NJW 2000, 824 : ßorgs/Ebert, Das Recht der Geheim- 35 2 R 14/03.

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Die vom Antragsteller angeführten Urteile des OVG Saarlouis vom 27. April 2005 (Az. 2 R 14/03 ) und des VG Berlin vom 14. Dezember 2003 (NVwZ-RR 2005, 39) und vom 13. Dezember 2001 (NVwZ 2002, 1018) seien nicht entscheidungserheblich.

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 (a.a.O.; vgl. auch vom 4.12.2003, a.a.O.) die weitere nachrichtendienstliche Beobachtung in Berlin zwar ebenfalls untersagt, ging aber davon aus, dass zunächst im Zeitpunkt der Aufnahme der Beobachtung hinreichende Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorhanden gewesen seien.

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